BERATUNG & CONSULTING Trinkwasserhygiene Beratung zu Themenbereiche der Trinkwasserhygiene Gutacherliche Stellungnahmen für Trinkwasserhygiene Bewertung von Gesundkeitsrisiken in Trinkwasseranlagen Die neue Trinkwasserverordnung sieht für Inhaber und Betreiber von Immobilien umfangreiche Untersuchungs- und Handlungspflichten für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwasser- Installationen vor. Neben der geforderten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a .a .R. d. T.) für Trinkwasseranlagen sind bei mikrobiologischen Kontaminationen im Trinkwasser besondere Maßnahmen und Vorgehensweisen vorgesehen. Mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit, die von einer Trinkwasseranlage ausgehen können, sind richtig einzuschätzen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Werden diese Abläufe und Maßnahmen nicht eingehalten, so bestehen Haftungsrisiken für den Inhaber oder Betreiber einer Immobilie. Für öffentliche und hygienerelevante Einrichtungen, zum Beispiel in Schulen, Kitas, Pflegeheimen und Kliniken, sind besondere Anforderungen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlungen) und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten. Wir bieten unseren Kunden eine umfangreiche Beratung zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberpflichten für Inhaber von Trinkwasser- Installation an. Beratung und gutachterliche Stellungnahmen im Aufgabenbereich der Trinkwasserhygiene Anfertigung von Gutachten und Expertisen zu Themen im Bereich der Trinkwasserhygiene Ermittlung und Bewertung von Hygienerisiken für Trinkwasseranlagen Beratung für Behörden, Firmen und Kliniken zur Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung